Mit der heute in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen musste der FSV Zwickau für die kommenden Heimspiele in der GGZ Arena die Zutrittsregelung anpassen. Diese gilt ab sofort bis zunächst zum 25.11.21. Wir haben nachfolgend die wichtigsten, aktuell geltenden, Eckpfeiler für einen Stadionbesuch zusammengefasst:
• Bei einer Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von 35 dürfen bei Großveranstaltungen von mehr als 1.000 Besuchern maximal 50 % der vorhandenen Plätze belegt werden. Demzufolge sind aktuell max. 5.000 Zuschauer in der GGZ Arena zugelassen.
• Es gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) im gesamten Stadion, außer am finalen Platz. Die Maske muss zwingend bis zum Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes getragen werden.
• Für alle Tickets wird weiterhin eine Personalisierung und Kontakterfassung vorgenommen.
• Während der Geltung der Vorwarn- oder Überlastungsstufe ist Zutritt nur noch Geimpften und Genesenen (2G) zu gewähren. Da wir uns aktuell in der Vorwarnstufe befinden, gilt die 2G-Regelung zunächst auch für die kommenden Heimspiele gegen Havelse und Magdeburg.
• Der Impf- oder Genesenennachweis kann durch Vorlage eines Testes ersetzt werden, sofern die Person unter 16 Jahre ist. Hier gilt allerdings weiter, dass ein separater Testnachweis nicht erforderlich ist bei Schülern, die der Testpflicht in der schulischen Einrichtung unterliegen. Bedeutet aber im Umkehrschluss, dass ab dem 16 Lebensjahr der 2G-Status erfüllt sein muss, sofern kein ärztliches Attest über die fehlende Impfempfehlung vorgelegt werden kann.