Die Klubs der 3. Liga dürfen ab der kommenden Saison auf der Trikotrückseite werben. Damit gab der Verband dem Antrag des Ausschusses der 3. Liga statt, den dieser basierend auf einem Meinungsbild und dem Vorschlag der Drittligisten gestellt hatte.
Die mögliche Werbefläche unterhalb der Rückennummer kann künftig nach klaren Vorgaben eigenständig von den Vereinen der 3. Liga vermarktet werden. Mit einem Mindestabstand von zwei Zentimetern zur Rückennummer darf die Rückenwerbung freigestellt und ohne Hintergrund auf das Trikot angebracht werden. Die Werbung muss zudem einfarbig sein und die Farbe der Rückennummer sowie des Spielernamens haben. Die Gesamtgröße der Werbung darf maximal 200 Quadratzentimeter betragen und die Höhe von 7,5 Zentimetern nicht überschreiten.
Sollte ein Verein von der Möglichkeit der Rückenwerbung keinen Gebrauch machen, gelten die sonstigen Regelungen zur Trikotgestaltung.