Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, im Drittliga-Heimspiel am 14. März 2023 gegen den FC Erzgebirge Aue, mit einer Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro belegt. Davon kann der FSV zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Nachdem vom Kontrollausschuss zunächst eine deutlich höhere Geldstrafe von 99.000 Euro gefordert wurde, ist das DFB-Sportgericht im Einspruchsverfahren der Argumentation des FSV Zwickau zum Teil gefolgt und hat die Strafe erheblich reduziert.
Wir sind auch jetzt noch über die Höhe der Strafe verwundert, vor allem mit Blick auf die beiden Derbys in Hin- und Rückspiel. Legt man beide Spiele übereinander, so haben wir von Seiten der Fans des FSV Zwickau zwei absolut friedliche Derbys erlebt. Im Hinspiel ließen sich unsere Fans trotz mehrere Provokationen, u.a., eines Platzsturmes in der Halbzeit und nach dem Spiel, sowie gezieltes werfen von Pyrotechnik auf das Spielfeld zur Unterbrechung der Partie, nicht provozieren. Im Rückspiel zeigten unsere Fans, wie man erhobenen Hauptes mit einer Derbyniederlage umgehen kann. Zudem blieb es innerhalb und außerhalb des Stadions friedlich und die Polizei sprach von einem ruhigen Derby. Das lag auch an den Vorkehrungen des FSV Zwickau und der Besonnenheit seiner Fans. In Zwickau hat sich eine absolut positive Fankultur entwickelt, auf die wir stolz sein können. Das war vor allem beim Umgang mit dem Abstieg zu sehen. All dies findet in dem Urteil nur zum Teil Berücksichtigung. Aufgrund des Strafzumessungsleitfadens, welchen der DFB seit geraumer Zeit zugrunde legt, sind hier die Spielräume für eine Einzelfallbetrachtung sehr klein geworden, da der DFB, in dem Bestreben Strafen transparent zu gestalten zu stark auf eine Pauschalierung der Preise für einzelne Vergehen setzt. Dies hätte im vorliegenden Fall zu einer rein rechnerischen Gesamtstrafe von 99.000 Euro geführt, welche zunächst auch so verhängt wurde. Als positiv ist aus unserer Sicht dennoch zu werten, dass das Sportgericht zumindest zum Teil der vielschichtigen Argumentation des FSV gefolgt und von seinem Strafenkatalog nach unten abgewichen ist. Zudem wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation unseres Vereines eine Ratenzahlungsmöglichkeit in Aussicht gestellt.
Sind wir mal ehrlich. Wir als Verein werden nicht dafür sorgen, dass Pyrotechnik aus den Stadien verschwindet. Wir sehen, dass dieses Stilmittel deutschland- und europaweit für fast alle Fankurven dazugehört. Wir sehen, dass dies auch in Zwickau so ist. Wir wünschen uns daher mittelfristig einen anderen Umgang der Verbände mit diesem Thema, als solch horrende Strafen, die aus unserer Sicht nicht angemessen sind.
Mit unseren Fans waren und sind wir zu diesem Thema im intensiven Austausch. Auch ohne die schon feststehende Strafe fanden damals im Nachgang des Derbys bereits mehrere Gespräche statt und wir waren uns einig, dass der Umgang mit Pyrotechnik in einem gewissen Rahmen bleiben muss, wenn er akzeptiert werden soll. Dass unsere Fans ein Gespür dafür haben und nicht auf Gedeih und Verderb und unkontrolliert große Massen an Pyrotechnik gezündet werden, haben sie bereits in den letzten Jahren, vor allem aber im Nachgang des Derbys während des Abstiegs aus der 3. Liga oder in den ersten Spielen der Regionalliga-Saison bewiesen. Auch das Einfließen dieser Nachbearbeitung und Reflektion unserer Fans fehlt uns im Urteil.
Dass diese Strafe finanziell sehr weh tut, ist allen klar. Wir wissen aber auch, dass unsere Fans uns mit dieser Summe nicht allein lassen werden und Verantwortung übernehmen. Oberste Prämisse bleibt weiterhin der gemeinsame Austausch auch zu solch kontroverseren Themen und das Zusammenstehen als Verein in solchen Situationen. Denn es wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft wieder zum Einsatz von Pyrotechnik in Deutschlands Fankurven kommen. Daher ist uns dieses kurze Statement wichtig.