Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs, einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und einem mangelnden Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Das Drittligaspiel-Heimspiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen war am 23. April 2023 in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Der Täter konnte im Anschluss an das Spiel ermittelt werden. Das DFB-Sportgericht hat die Partie mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet.
Der FSV Zwickau akzeptiert dieses Urteil als sachgerecht und angemessen, da die Stellungnahmen des FSV und die im Nachgang eingeleiteten Maßnahmen vom Sportgericht des DFB auch wohlwollend berücksichtigt wurden.